Urlaub

Auch Tagesmütter brauchen Zeit für sich.

Unsere Urlaubszeiten, 30 Tage im Kalenderjahr, werden im ersten Quartal des jeweiligen Jahres bekannt gegeben, so dass Sie sich als Eltern rechtzeitig darauf einstellen können, wann die Tagespflegestelle geschlossen bleibt.

Unabhängig von der oben aufgeführten Urlaubsregelung bleibt die Tagespflegestelle an folgenden Tagen geschlossen: gesetzliche Feiertage, alle Brückentage, Rosenmontag, Heiligabend und Silvester. Diese werden nicht als Urlaubstage berücksichtigt.